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öffentliches Verfahrensverzeichnis

 

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der MT AG, Ratingen

Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann auf Antrag in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat: 

 

 

 

 

MT AG, Ratingen 

 

2.  Geschäftsführer 

Vorstand: Friedrich Hess, Vorsitzender / Siegfried Lassak

 

Leiter der Datenverarbeitung: siehe Geschäftsführer 

 

3.  Anschrift der verantwortlichen Stelle 

MT AG 

Balcke-Dürr-Allee 9 

40822 Ratingen 

AG Düsseldorf - HRB 44380 

 

4.  Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ist der dem Geschäftszweck zugrunde liegende Vertrag. Bezüglich der personenbezogenen Daten über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Anstellungsvertrag bzw. Projektauftrag  Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Die Daten werden elektronisch gespeichert und in eigenen Datenverarbeitungsverfahren verarbeitet. Eine Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten für andere Zwecke erfolgt nicht. 

 

5.  Betroffene Personengruppen 

  • Mitarbeiter und Bewerber
  • Kunden und Interessenten 
  • Lieferanten 
  • Kooperationspartner 

6.  Betroffene Daten und Datenkategorien 

 

 

Wir speichern folgende Arten von Daten:

  • Adressdaten 
  • Bankverbindungen 
  • Daten zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation 

 

 

 

sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen 

  • Abrechnungsdaten 
  • Kontaktdaten sowie Betreuungsinformationen 

7.  Empfänger der Daten 

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
  • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse 
  • beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, 
  • Einkauf, Marketing, Vertrieb)
  • Externe Stellen, wie verbundene Unternehmen der MT AG und externe 
  • Auftragnehmer, z.B. Steuerberatung Penner & Partner, Düsseldorf, DATEV  

 

 

 

 

 

8.  Regelfristen für die Löschung der Daten 

 

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 4. genannten Zwecke weggefallen sind. 

 

9.  Übermittlung in Drittstaaten 

 

Übermittlungen ins Ausland finden nicht statt und sind nicht geplant.